AGB

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Sonja Engelhardt (Veranstalterin) und der Person, die an der von ihr ausgerichteten Veranstaltung teilnehmen wird (Teilnehmer).
  2. Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an der Liverollenspielveranstaltung “Goldene Asche”, bei der jeder Teilnehmer einen von der Veranstalterin erstellten fiktiven Charakter darstellt.
  3. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen an.
  4. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalterin und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung erfolgt über das von der Veranstalterin zur Verfügung gestellte Anmeldungsformular, welches vollständig ausgefüllt werden muss. Die Anmeldung gilt als verbindliches Vertragsangebot zur kostenpflichtigen Teilnahme an der Veranstaltung.
  2. Die Veranstalterin hat innerhalb von 14 Tagen die eingegangene Anmeldung zu bestätigen und dem interessierten Teilnehmer die nötigen Informationen zur Zahlung des Teilnehmerbeitrages zur Verfügung zu stellen. Reagiert die Veranstalterin innerhalb der 14-tägigen Frist nicht auf die eingegangen Anmeldung ist der Teilnehmer nicht mehr an das Vertragsangebot gebunden.
  3. Der Vertrag kommt mit dem Eingang des von der Veranstalterin festgelegten Teilnehmerbeitrages auf das Konto der Veranstalterin zustande. Die Zahlung muss spätestens bis zum 1. Januar 2026 oder, bei einer Anmeldung Ende Dezember 2025, innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Veranstalterin eingegangen sein.
  4. Die Veranstalterin ist berechtigt, dem Teilnehmer eine Zahlungsfrist zu setzen. Geht innerhalb dieser Frist der Teilnehmerbeitrag nicht auf das Konto der Veranstalterin ein, verfällt der Anspruch des Teilnehmers auf den Platz.
  5. Die Veranstaltung hat eine maximale Teilnehmerzahl von 27 Personen. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs des Teilnehmerbeitrags berückstichtig.
  6. Sollten alle Teilnehmerplätze vergeben sein, wird eine Warteliste mit den Interessenten erstellt. Sollte ein bereits in Anspruch genommener Platz wieder frei werden, kann es möglich sein, dass die Veranstalterin eine Person der Warteliste kontaktiert und diesen Platz offeriert. Die Eintragung auf der Warteliste gilt nicht als Vertragsabschluss zwischen der Veranstalterin und dem Interessenten. Die Reihenfolge der Vergabe von Plätzen an Personen von der Warteliste liegt im Ermessen der Veranstalterin.

3. Teilnahme unter 18 Jahre

  1. Die Teilnahme ist ohne Ausnahmen nur für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet.

4. Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preisangaben seitens der Veranstalterin erfolgen ohne Gewähr.
  2. Sollte es dazu kommen, dass ein höherer Preis als in dem Anmeldeformular aufgeführt für die Veranstaltung erhoben werden muss, wird dies durch die Veranstalterin vor der Anmeldebestätigung mitgeteilt werden. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nur zustande, wenn innerhalb der von der Veranstalterin hierfür benannten Frist schriftlich zugestimmt wird oder der geänderte Preis seitens des Teilnehmers auf das Konto der Veranstalterin überwiesen wird.
  3. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages ist grundsätzlich im Voraus und ohne Abzug zu leisten. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Veranstalterin.
  4. Der Teilnehmer hat den vertraglich vereinbarten Teilnehmerbeitrag nach Eingang der Anmeldebestätigung zu entrichten. Die Zahlung muss spätestens bis zum 1. Januar 2026 oder, bei einer Anmeldung Ende Dezember 2025, innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Veranstalterin eingegangen sein.
  5. Sollte die Zahlung bis dahin nicht bei der Veranstalterin eingegangen sein oder ein Zahlungsverzug nicht schriftlich vereinbart worden sein, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.

5. Rücktritt des Veranstalters oder Absage des Teilnehmers

  1. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. unzureichende Teilnehmerzahl, Krankheit, kurzfristiger Ausfall des Veranstaltungsortes, höhere Gewalt) zu verschieben oder abzusagen. Der Teilnehmer wird hierüber umgehend unter den der Veranstalterin genannten Kontaktdaten benachrichtigt. Im Falle der Absage wird ein bereits gezahlter Teilnehmerbeitrag zurückerstattet. Anderweitige Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
  2. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer auch ohne Angabe von Gründen von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall wird ein gegebenenfalls bereits entrichteter Teilnehmerbeitrag zurückerstattet.
  3. Die Veranstalterin ist berechtigt Teilnehmer in besonderen Fällen z.B. Störung der Veranstaltung oder Äußerung von rassistischem oder homophoben Gedankengut, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Recht auf Erstattung des Teilnahmebeitrages oder Teile davon besteht für den ausgeschlossenen Teilnehmer nicht.
  4. Bei einer Absage des Teilnehmers bis zu 10 Wochen vor Veranstaltung werden 50% des Teilnehmerbeitrags von der Veranstalterin einbehalten. Sollte der Platz erneut vergeben werden können, werden auch diese 50% zurück erstattet. Bei einer Absage von weniger als 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, wird der volle Teilnehmerbeitrag einbehalten. Dieser wird nur zurückerstattet, sollte der Platz erneut vergeben werden können.
  5. Bei Nichterscheinen auf der Veranstaltung ohne vorherige Absage kann der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet werden.
  6. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.

6. Haftung

  1. Die Veranstalterin haftet für Schäden, die nicht Körperschäden sind, die aufgrund von vorsätzlichen oder groben fahrlässigen Handlungen der Veranstalterin zustande kommen.
  2. Die Veranstalterin haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt.
  3. Die Haftung für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
  4. Die Veranstalterin ist nicht haftbar zu machen für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden.
  5. Für selbstverschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher.

7. Urheberrecht und Aufzeichnungen

  1. Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind der Veranstalterin vorbehalten.
  2. Der Teilnehmer willigt ein, dass die Veranstalterin oder eine von ihr damit beauftragte Person, die Veranstaltung oder Teile davon filmisch oder fotografisch aufzeichnet. Diese Aufzeichnungen dürfen seitens der Veranstalterin zu Zwecken der Eigenwerbung verwendet werden.
  3. Tonaufnahmen, Filmaufnahmen sowie Fotografien während der Veranstaltung durch Dritte sind nur nach schriftlicher Einwilligung der Veranstalterin genehmigt.
  4. Jegliche Aufnahmen seitens der Teilnehmenden sind nur für private Zwecke zulässig.
  5. Sämtliche Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem seitens der Veranstalterin verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben der Veranstalterin vorbehalten.
  6. Öffentliche Aufführungen, Übertragungen oder Wiedergaben von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, sind nur nach vorherig erteiltem schriftlichen Einverständnis der Veranstalterin zulässig.
  7. Der Teilnehmer hat das Recht jederzeit der Veröffentlichung von Aufnahmen, die seine Person abbilden, zu widersprechen.

8. Sicherheit

  1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst.
  2. Der Teilnehmer ist verpflichtet sich selbstständig um die Sicherheit seiner Ausrüstung zu bemühen und sicherzustellen, dass von ihr keine Gefahr für sich oder andere Personen ausgeht. Er ist verpflichtet auch während der laufenden Veranstaltung für die Sicherheit seiner Ausrüstung zu sorgen.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich seine Ausrüstung auf Nachfrage hin der Veranstalterin zu einer Prüfung vorzulegen. Die Veranstalterin behält sich vor Ausrüstungsgegenstände auch ohne Angabe von Gründen für die Veranstaltung auszuschließen.
  4. Der Teilnehmer ist verpflichtet spätestens bei Beginn der Veranstaltung der Veranstalterin vorhandene körperliche, geistige oder gesundheitliche Einschränkungen mitzuteilen, die Auswirkungen auf seine Handlungen oder körperliche sowie seelische Gesundheit während der Veranstaltung haben könnten.
  5. Der Teilnehmer verpflichtet sich gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Spielinhalte mit Kampfsituationen.
  6. Teilnehmer, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Medikamenten stehen, der das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, haben von Kämpfen jeder Art Abstand zu nehmen. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss vom Spiel führen.
  7. Den Anweisungen der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  8. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen und damit andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen der Veranstalterin in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können gegebenenfalls von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass die Veranstalterin eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages oder Teilen davon hat.

9. Ausschluss von der Veranstaltung

  1. Die Veranstalterin behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen wenn sie Grund zur Annahme hat, dass diese den geplanten Ablauf der Veranstaltung gefährden werden . Hierzu zählt insbesondere das Stören der Veranstaltung, übermäßiger Alkoholkonsum, grob anstößiges Benehmen, Nichtbefolgen von Spielregeln oder Anweisungen des Veranstalters und Begehen von Gesetzesverstößen.
  2. Die Veranstalterin behält sich vor, während der laufenden Veranstaltung Teilnehmer ohne Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen, wenn seitens des Teilnehmers grob fahrlässiges oder spielstörendes Verhalten festzustellen ist sowie bei Besitz oder Genuss von Drogen oder starker Alkoholisierung.
  3. Etwaige zusätzliche Kosten, die für den Teilnehmer bei Ausschluss entstehen können, trägt der Teilnehmer in voller Höhe selbst.

10. Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

  1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, wie auf dem Anmeldeformular angegeben oder persönlich anderweitig mitgeteilt, von Beginn der Anmeldung an in einer Kundendatei geführt werden. Die Daten werden gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verarbeitet.
  2. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. Sollte es zur Vertragserfüllung unbedingt erforderlich sein, kann die Veranstalterin die Daten an beauftragte Dritte weitergeben.
  3. Angegebene Daten zum körperlichen und geistigen Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
  4. Die Daten zur Person des Teilnehmers können auf unbegrenzte Zeit gespeichert werden. Darüber hinaus werden alle weiteren vom Teilnehmer eingesandten oder abgegebenen Unterlagen von der Veranstalterin einbehalten und elektronisch oder anderweitig abgelegt.

11. Sonstiges1

  1. Das Mitbringen von Tieren aller Art ist nicht gestattet. Ausgenommen hier von sind ausdrücklich Tiere, die als medizinische Hilfsmittel geführt sind.
  2. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird von der Unwirksamkeit einzelner Bestandteile nicht berührt.
  3. Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnehmervertrages sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Erst nach der schriftlichen Bestätigung der Veranstalterin erlangen sie Gültigkeit.